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Kommunale Grundstücksangelegenheiten; Informationen

Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.

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Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg

Für Sie zuständig

Hausanschrift

Am Rathaus 1
92259 Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg

Postanschrift

Am Rathaus 1

92259 Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg

Telefon

+49 9663 9130-0

Leistungsdetails

Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen. Dabei ist u.a. zu beachten, dass Grundstücke aus kommunalrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht unter Wert veräußert werden dürfen und im Einzelfall eine Ausschreibung des Grundstücksverkaufs durch die Kommunen erforderlich sein kann.

An einem Grundstückskauf interessierte Bürger können sich direkt mit der jeweiligen Kommune in Verbindung setzen und klären, ob dort Verkaufsbereitschaft besteht.

Stand: 05.07.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration