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Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.
Ludwig-Thoma-Straße 14
93051 Regensburg
Postfach 100165
93001 Regensburg
Gerichtsstr. 13
93149 Nittenau
Gerichtsstr. 13
93149 Nittenau
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Postfach 1549
92406 Schwandorf
Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen. Dabei ist u.a. zu beachten, dass Grundstücke aus kommunalrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht unter Wert veräußert werden dürfen und im Einzelfall eine Ausschreibung des Grundstücksverkaufs durch die Kommunen erforderlich sein kann.
An einem Grundstückskauf interessierte Bürger können sich direkt mit der jeweiligen Kommune in Verbindung setzen und klären, ob dort Verkaufsbereitschaft besteht.
Die Liegenschaftsverwaltung ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.