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Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.
Bayernstraße 18
63739 Aschaffenburg
63736 Aschaffenburg
Silcherstraße 5
97074 Würzburg
Postfach 5120
97001 Würzburg
Schlossplatz 1
63860 Rothenbuch
Schloßplatz 1
63860 Rothenbuch
Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen. Dabei ist u.a. zu beachten, dass Grundstücke aus kommunalrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht unter Wert veräußert werden dürfen und im Einzelfall eine Ausschreibung des Grundstücksverkaufs durch die Kommunen erforderlich sein kann.
An einem Grundstückskauf interessierte Bürger können sich direkt mit der jeweiligen Kommune in Verbindung setzen und klären, ob dort Verkaufsbereitschaft besteht.
Die Liegenschaftsverwaltung ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.