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Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.
Hafnerberg 10
86152 Augsburg
86147 Augsburg
Fuggerstraße 3
87737 Boos
Fuggerstraße 3
87737 Boos
Memminger Straße 44
87748 Fellheim
Memminger Straße 44
87748 Fellheim
Ulmer Straße 5
87751 Heimertingen
Ulmer Straße 5
87751 Heimertingen
Hauptstraße 17
87767 Niederrieden
Hauptstraße 17
87767 Niederrieden
Kirchstraße 4
87773 Pleß
Kirchstraße 4
87773 Pleß
Bad Wörishofer Str. 33
87719 Mindelheim
Postfach 1362
87713 Mindelheim
Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen. Dabei ist u.a. zu beachten, dass Grundstücke aus kommunalrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht unter Wert veräußert werden dürfen und im Einzelfall eine Ausschreibung des Grundstücksverkaufs durch die Kommunen erforderlich sein kann.
An einem Grundstückskauf interessierte Bürger können sich direkt mit der jeweiligen Kommune in Verbindung setzen und klären, ob dort Verkaufsbereitschaft besteht.
Die Liegenschaftsverwaltung ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.