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Wirtschaftsförderung; Informationen über kommunale Fördermöglichkeiten

Landkreise und Gemeinden können Investitionsvorhaben von ausländischen oder inländischen Investoren in der Region unterstützen.

Für Sie zuständig

Leistungen außerhalb des Zuständigkeitsbereich / Leistungen die nicht angeboten werden

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94113 Tiefenbach

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Pilgrimstr. 2

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+49 8509 9009-0

Leistungsdetails

Wirtschaftsförderung ist überwiegend Aufgabe des Freistaats. Sie ist aber auch eine freiwillige Dienstleistung von Gemeinden und Landkreisen gegenüber den ortsansässigen und ansiedlungsinteressierten Unternehmen. Sie umfasst alle Maßnahmen zur Verbesserung der Faktoren, die die Standortwahl von Unternehmen beeinflussen.

Informationen zur staatlichen Wirtschaftsförderung erhalten Sie unter "Verwandte Themen".

Stand: 16.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie