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Landkreise und Gemeinden können Investitionsvorhaben von ausländischen oder inländischen Investoren in der Region unterstützen.
Jakobstr. 9
93164 Laaber
Postfach 0066
93162 Laaber
Altmühlstr. 3
93059 Regensburg
Postfach 120329
93025 Regensburg
Wirtschaftsförderung ist überwiegend Aufgabe des Freistaats. Sie ist aber auch eine freiwillige Dienstleistung von Gemeinden und Landkreisen gegenüber den ortsansässigen und ansiedlungsinteressierten Unternehmen. Sie umfasst alle Maßnahmen zur Verbesserung der Faktoren, die die Standortwahl von Unternehmen beeinflussen.
Informationen zur staatlichen Wirtschaftsförderung erhalten Sie unter "Verwandte Themen".
Die LfA Förderbank Bayern (LfA) ist die Wirtschaftsförderbank des Freistaats Bayern, die KfW die Förderbank des Bundes.
Der Freistaat Bayern übernimmt Staatsbürgschaften für Kredite zur Finanzierung von Vorhaben im Bereich der gewerblichen Wirtschaft.
Mit der gewerblichen Regionalförderung werden einzelbetriebliche Investitionen gefördert, um die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Unternehmen zu unterstützen, Beschäftigung und Einkommen zu schaffen und zu sichern, und auch Transformationsprozesse zu beschleunigen.
Der Freistaat Bayern fördert die technische Erneuerung und die Modernisierung von Seilbahnen in kleinen Skigebieten einschließlich betriebsnotwendiger Nebenanlagen.
Die Wirtschaftsförderung dient der Schaffung neuer und der Erhaltung bestehender Arbeitsplätze. Durch öffentliche Förderkredite und Zuschüsse werden Existenzgründer und mittelständische Unternehmen bei ihren Zukunftsinvestitionen begleitet.