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Landkreise und Gemeinden können Investitionsvorhaben von ausländischen oder inländischen Investoren in der Region unterstützen.
Friedenstr. 2
63924 Kleinheubach
Postfach 1150
63921 Kleinheubach
Brückenstr. 2
63897 Miltenberg
Postfach 1560
63885 Miltenberg
Wirtschaftsförderung ist überwiegend Aufgabe des Freistaats. Sie ist aber auch eine freiwillige Dienstleistung von Gemeinden und Landkreisen gegenüber den ortsansässigen und ansiedlungsinteressierten Unternehmen. Sie umfasst alle Maßnahmen zur Verbesserung der Faktoren, die die Standortwahl von Unternehmen beeinflussen.
Informationen zur staatlichen Wirtschaftsförderung erhalten Sie unter "Verwandte Themen".
Förderbank des Freistaates Bayern ist die LfA Förderbank Bayern. Diese ist in den Geschäftsfeldern Gründung, Wachstum, Innovation, Energie und Umwelt, Stabilisierung, Infrastruktur sowie weitere Finanzierung (z.B. Auftragsgarantien) tätig.
Der Freistaat Bayern übernimmt Staatsbürgschaften für Kredite zur Finanzierung von Vorhaben im Bereich der gewerblichen Wirtschaft.
Mit der gewerblichen Regionalförderung werden einzelbetriebliche Investitionen gefördert, um die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Unternehmen zu unterstützen, Beschäftigung und Einkommen zu schaffen und zu sichern, und auch Transformationsprozesse zu beschleunigen.
Der Freistaat Bayern fördert die technische Erneuerung und die Modernisierung von Seilbahnen in kleinen Skigebieten einschließlich betriebsnotwendiger Nebenanlagen.
Die Wirtschaftsförderung dient der Schaffung neuer und der Erhaltung bestehender Arbeitsplätze. Durch öffentliche Förderkredite und Zuschüsse werden Existenzgründer und mittelständische Unternehmen bei ihren Zukunftsinvestitionen begleitet.