Die Förderung unterstützt Beratungsleistungen für Beschäftigte und Unternehmen, um die Weiterqualifizierung zu fördern und damit den Arbeitsmarkt zu stärken.
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Die Weiterbildungsinitiatorinnen und -initiatoren (WBI) bieten allen Beschäftigten und Unternehmen in ganz Bayern eine kostenfreie Beratung zum Thema berufliche Weiterbildung an. Dabei zeigen sie passgenaue Weiterbildungsangebote und Fördermöglichkeiten auf und unterstützen bei der Auswahl dieser. Die WBI erstellen auch individuelle Weiterbildungskonzepte und begleiten auf Wunsch auch die Umsetzung der Maßnahme. Die WBI werden von einer zentralen Koordinationsstelle (WBI-K) gesteuert. Das Ziel der Förderung ist eine Erhöhung der Weiterbildungsbereitschaft in Bayern, die aufgrund der sich wandelnden Arbeitswelt, des demografischen Wandels und des Fachkräftebedarfs notwendig ist. Darüber hinaus erhalten und erhöhen berufliche Weiterbildungen die Beschäftigungsfähigkeit der Beschäftigten und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft.
Förderung der Beratungstätigkeit der WBI sowie einer Koordinationsstelle (WBI-K).
Die Beratungstätigkeit ist jeweils örtlich auf einen der sieben bayerischen Regierungsbezirke zu konzentrieren, wobei eine bayernweite Abdeckung angestrebt wird. Es können sich mehrere WBI die Zuständigkeit für einen Regierungsbezirk untereinander aufteilen.
Es werden ausschließlich projektbezogene Personalausgaben und direkte Sachausgaben gefördert.
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Förderart:
Förderhöhe:
Zuwendungsfähige Ausgaben:
Für die Tätigkeit der WBI bzw. der oder des WBI-K sind folgende Qualifikationen und Fähigkeiten erforderlich:
Schriftliche oder elektronische Antragstellung mit dem vorgegebenen Antragsformular beim Zentrum Bayern Familie und Soziales. Dem Antrag ist ein ausführliches Konzept (Projektbeschreibung) sowie alle im Antrag genannten Unterlagen beizufügen. Der oder die Antragstellende (Projektträger) erhält nach Bearbeitung ein Schreiben, mit dem er bzw. sie informiert wird, ob der Antrag angenommen wurde und zur weiteren Bearbeitung mit Feststellung der Höhe der Zuwendung geht oder abgelehnt wurde. Im Rahmen der Antragsbearbeitung kann ggf. eine weitere Sachermittlung nötig sein, um über die Förderung entscheiden zu können. Die Antragsbearbeitung wird - sofern sich der Antrag nicht anderweitig erledigt - mit einem Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid abgeschlossen.
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Ab Genehmigung möglich