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Waffen; Anzeige einer unbrauchbar gemachten oder zerstörten Waffe

Wenn Sie Ihre Waffen unbrauchbar haben machen lassen oder vernichtet haben, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

Stadt Rosenheim

321 - Ordnungs- und Gewerbewesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Erreichbarkeit telefonisch oder per E-Mail: Montag – Donnerstag, 08:00 – 12:30 und 13:30 – 17:00 Uhr, Freitag 08:00 – 13:00 Uhr

Hausanschrift

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Postanschrift

Postfach 1209
83013 Rosenheim