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Förderbank des Freistaates Bayern ist die LfA Förderbank Bayern. Diese ist in den Geschäftsfeldern Gründung, Wachstum, Innovation, Energie und Umwelt, Stabilisierung, Infrastruktur sowie weitere Finanzierung (z.B. Auftragsgarantien) tätig.
Kernaufgabe der LfA ist die Wirtschaftsförderung. Die Fördertätigkeit der LfA konzentriert sich dabei auf Phasen, in denen Unternehmen besondere Finanzierungsanstrengungen zu bewältigen haben. Hierfür bietet sie das komplette Spektrum an Finanzdienstleistungen (Darlehen, Risikoübernahmen durch Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Garantien sowie Beteiligungskapital) an. Ziel ist die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.
Kunden der LfA sind Unternehmen jeder Größenordnung, wegen der mittelständischen Prägung der bayerischen Wirtschaft steht jedoch der gewerbliche Mittelstand im Zentrum der Geschäftstätigkeit. Mit dem Einsatz öffentlicher und eigener Mittel sowie der Bereitstellung von fachlichem Know-how leistet die LfA einen wesentlichen Beitrag zum Ausgleich betriebsgrößenspezifischer Nachteile der kleinen und mittleren Unternehmen. Die LfA arbeitet in enger Abstimmung mit den Geschäftsbanken und verhält sich dabei wettbewerbsneutral (Hausbankprinzip).
Die KfW ist die Förderbank der Bundesrepublik Deutschland. Sie befindet sich im Eigentum des Bundes (80%) und der Länder (20%). Ihre vielfältigen Aufgaben gliedern sich in folgende Bereiche:
Zur Aufnahme von Bankkrediten sind i.d.R ausreichend bankmäßiger Sicherheiten erforderlich. Gerade KMU stehen solche Sicherheiten oft nicht zur Verfügung, sodass sie Schwierigkeiten haben, ihren Kapitalbedarf zu decken. Bürgschaften sollen die Kreditaufnahme ermöglichen.
Sie können sich über das Portal "Gründerland Bayern" und zum Beispiel bei den Kreisverwaltungsbehörden über die Beratungs- und Fördermöglichkeiten für Existenzgründerinnen und -gründer informieren.
Im Freistaat Bayern sind die Aussichten, erfolgreich selbständig zu sein, besonders günstig. Um Bayern zum Spitzenreiter in Sachen Existenzgründungen zu machen, hat die Bayerische Staatsregierung die Initiative Gründerland Bayern ins Leben gerufen.
Landkreise und Gemeinden können Investitionsvorhaben von ausländischen oder inländischen Investoren in der Region unterstützen.
Die Wirtschaftsförderung dient der Schaffung neuer und der Erhaltung bestehender Arbeitsplätze. Durch öffentliche Förderkredite und Zuschüsse werden Existenzgründer und mittelständische Unternehmen bei ihren Zukunftsinvestitionen begleitet.