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Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger, sich in ihrem Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufzubauen, aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen den Horizont zu erweitern
Teilnahme an anspruchsvollen Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen wie
Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung wie
Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher und sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen wie
Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Zuschüsse gewährt werden für:
Das Aufnahmejahr gilt immer - unabhängig vom konkreten Aufnahmetermin - als erstes Förderjahr. Das Stipendium endet regelmäßig am 31. Dezember des übernächsten Jahres.
Innerhalb des Förderzeitraums können Zuschüsse von insgesamt 8.700 EUR für förderfähige Weiterbildungen bei der Zuständigen Stelle beantragt werden. Das sind jährlich 2.900 EUR - bei einem Eigenanteil von 10% pro Maßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht den Gesamtförderbetrag von 8.700 EUR.
Die Förderung erfolgt während bzw. nach Abschluss der Bildungsmaßnahme.
Folgende Voraussetzungen sind erforderlich, um in das Aufnahmeverfahren einbezogen zu werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht!
Interessentinnen / Interessenten senden eine E-Mail an die unter "Ansprechpartner" genannte Funktionsadresse mit den folgenden Angaben:
und erhalten zeitnah eine Einladungs-E-Mail mit den Login-Daten zum IBS (Internet-basierte Bewerbungs- und Stipendienverwaltung).
Im nächsten Schritt kann das Bewerbungsformular (Stammblatt) im IBS ausgefüllt und an die Regierung von Niederbayern gesendet werden.
Die Regierung von Niederbayern entscheidet in einem Auswahlverfahren, ob ein Weiterbildungsstipendium für Agrarberufe und Berufe der Hauswirtschaft in Bayern gewährt wird.
Der Bewerbungsschluss für das jährliche Auswahlverfahren ist jeweils am 15. November.
Falls eine langfristige Weiterbildung direkt nach Prüfungsabschluss begonnen wird, muss der Aufnahmeantrag für die Begabtenförderung (Stipendiatenstammblatt) bei der zuständigen Stelle vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Die Aufnahme erfolgt jeweils zum 1. Januar.