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Zu den Aufgaben des ersten Bürgermeisters gehört es, die Beratungsgegenstände der Gemeinderatssitzungen vorzubereiten und den Gemeinderat unter Angabe der Tagesordnung mit angemessener Frist zu den Sitzungen einzuberufen.
und
14:00 Uhr - 16:30 Uhrund
14:00 Uhr - 16:30 Uhrund
14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Magistratsstr. 1
84371 Triftern
Postfach 8
84368 Triftern