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Kommunale Bäder; Zahlung der Benutzungsgebühren

Der Besuch eines öffentlichen Bades ist in der Regel gebührenpflichtig.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt

Leistungsdetails

Informationen über die Gebühren und die Ermäßigungen finden Sie in der Gebührensatzung oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales