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Naturschutz; Erstellung von Stellungnahmen in Verwaltungsverfahren

Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden erstellen Stellungnahmen in Verwaltungsverfahren.

Für Sie zuständig

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

Hausanschrift

Am Hohlweg 2
92660 Neustadt an der Waldnaab

Postanschrift

Am Hohlweg 2

92660 Neustadt an der Waldnaab

Telefon

+49 9602 79-0

Leistungsdetails

Die höheren Naturschutzbehörden an den Regierungen sowie die unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern und kreisfreien Städten erstellen naturschutzfachliche Beurteilungen und Stellungnahmen z.B. im Rahmen von Verwaltungsverfahren wie Regionalplanungs-, Raumordnungs-, Planfeststellungs-, Bauleitplanungs- und Flurbereinigungsverfahren sowie im Rahmen von immissionsschutz-, bau- und wasserrechtlichen Genehmigungen.

Stand: 16.01.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz