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Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden erstellen Stellungnahmen in Verwaltungsverfahren.
Domplatz 11
94032 Passau
Postfach 1972
94009 Passau
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Postfach
84023 Landshut
Die höheren Naturschutzbehörden an den Regierungen sowie die unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern und kreisfreien Städten erstellen naturschutzfachliche Beurteilungen und Stellungnahmen z.B. im Rahmen von Verwaltungsverfahren wie Regionalplanungs-, Raumordnungs-, Planfeststellungs-, Bauleitplanungs- und Flurbereinigungsverfahren sowie im Rahmen von immissionsschutz-, bau- und wasserrechtlichen Genehmigungen.