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Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden erstellen Stellungnahmen in Verwaltungsverfahren.
Obere Stadt 1
84130 Dingolfing
Postfach 1420
84125 Dingolfing
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Postfach
84023 Landshut
Die höheren Naturschutzbehörden an den Regierungen sowie die unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern und kreisfreien Städten erstellen naturschutzfachliche Beurteilungen und Stellungnahmen z.B. im Rahmen von Verwaltungsverfahren wie Regionalplanungs-, Raumordnungs-, Planfeststellungs-, Bauleitplanungs- und Flurbereinigungsverfahren sowie im Rahmen von immissionsschutz-, bau- und wasserrechtlichen Genehmigungen.