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Wenn Sie bei der Einreise nach Deutschland oder bei der Ausreise Bargeld oder bestimmte andere Mittel in Höhe von 10.000 EUR oder mehr mitführen, müssen Sie den Zoll informieren.
Wenn Sie bei der Einreise nach Deutschland oder bei der Ausreise Bargeld oder bestimmte andere Mittel in Höhe von 10.000 EUR oder mehr mitführen, müssen Sie den Zoll informieren.
Die Zollbehörden überwachen den Verkehr mit Barmitteln über die Grenzen Deutschlands. Das betrifft unter anderem Reisen aus der und in die Europäische Union (Drittländer).
Für Barmittel müssen Sie ab einem Gesamtwert von 10.000 EUR bestimmte Anmeldepflichten beachten. Ausländische Währungen müssen Sie mit dem Kurs am Tag der Ein- beziehungsweise Ausreise in Euro umrechnen.
Als Barmittel gelten:
Grundsätzlich keine, jedoch bei Bedarf Unterlagen über:
Das Formular "Barmittelanmeldeerklärung" steht Ihnen online als Dienstleistung "Anmeldung von Barmitteln Entgegennahme" im Zoll-Portal zur Verfügung.
Zur Nutzung der Dienstleistung ist eine einmalige Registrierung unter www.zoll-portal.de notwendig. Nach erfolgreicher Registrierung melden Sie sich an und wählen die Dienstleistung "Anmeldung von Barmitteln Entgegennahme" aus.
Auf Ihrem Reiseweg in ein oder aus einem Drittland, müssen Sie Barmittel von 10.000 EUR oder mehr online oder schriftlich anmelden:
Hinweis: Bei den Kontrollen darf der Zoll das Beförderungsmittel und Ihr Gepäck überprüfen. Wenn anzunehmen ist, dass Sie Barmittel unter Ihrer Kleidung mit sich führen, dürfen die Zollbediensteten Sie auch körperlich durchsuchen.
Es fallen keine Kosten an.
Die Anmeldung müssen Sie direkt bei der Ein- oder Ausreise abgeben.
Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens mehrere Minuten. Ergeben sich Annahmegründe, dass die Barmittel im Zusammenhang mit Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten stehen könnten, könnte diese auch mehrere Stunden betragen.
Es ist kein Rechtsbehelf gegeben.
Wenn Sie Waren von außerhalb der EU nach Deutschland einführen, können Sie die Zollanmeldung über das Internet abgeben.