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Bewertungsstelle im Eisenbahnsektor; Beantragung der Anerkennung als Unabhängige Bewertungsstelle

Wenn Ihr Unternehmen im Eisenbahnsektor tätig ist und als sogenannte Unabhängige Bewertungsstelle (UBS) arbeiten möchte, benötigt es eine entsprechende Anerkennung durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

Online-Verfahren & Formulare

Online-Verfahren

Für Sie zuständig

Eisenbahn-Bundesamt - Sachgebiet 92

Hausanschrift

Heinemannstraße 6
53175 Bonn

Postanschrift

Postfach 200565

53135 Bonn

Leistungsdetails

Sie wollen als Bewertungsstelle im Eisenbahnsektor tätig werden? Dann müssen Sie sich vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Unabhängige Bewertungsstelle (UBS) anerkennen lassen. In Ihrem Antrag können Sie sich auch auf eine Auswahl der unten genannten Tätigkeits- und Fachgebiete beschränken.

Unabhängige Bewertungsstelle (UBS)

Unabhängige Bewertungsstellen bewerten die Abläufe und Ergebnisse von Risikomanagementverfahren im Eisenbahnsektor. Risikomanagementverfahren werden nach den Vorgaben der europäischen Sicherheitsmethode zur Risikobewertung durchgeführt. UBS erstellen Sicherheitsbewertungsberichte.

Die UBS prüft die Unterlagen und führt dann eine unabhängige Bewertung der Eignung durch. Im Fokus der Bewertung stehen sowohl die Anwendung als auch die Ergebnisse des Risikomanagementverfahrens in den folgenden Bereichen: 

  • Eisenbahnfahrzeuge,
    • zum Beispiel Fahrtechnik, Radsatz, Bremseinrichtung, Fahrzeugaufbau / Festigkeit.
  • Infrastruktur,
    • zum Beispiel Hochbau, konstruktiver Ingenieurbau und Bahnübergänge.
  • Energie,
    • zum Beispiel Bahnstromschaltanlagen, Gleisrichterwerke, Umrichterwerke, Fahrleitungsanlagen.
  • Zugsteuerung / Zugsicherung und Signalgebung,
    • zum Beispiel Bahnübergangstechnik, Funkanlagen, Stellwerkstechnik.
  • Betrieb
    • zum Beispiel Regeln zur Durchführung des Betriebs sowie gesetzliche Pflichten, Betreiben der Infrastruktur, Anforderungen an die Organisation.
  • Instandhaltung Eisenbahnfahrzeuge (ECM),
    • zum Beispiel Rechtsnormen sowie Instandhaltungsregelwerke, Umweltschutz, Fügetechnik und ZfP.

Anerkennung als UBS

UBS können sowohl natürliche Personen als auch Organisationen sein.

Die Anerkennung als UBS können beispielsweise beantragen:

  • Eisenbahnverkehrsunternehmen,
  • Eisenbahninfrastrukturunternehmen,
  • Herstellerinnen und Hersteller.

Die Anerkennung als UBS gilt maximal 5 Jahre. Sie können diese um weitere 5 Jahre verlängern. Die Anerkennung als UBS wird vom EBA an die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) gemeldet und in der Datenbank der Eisenbahnagentur der Europäischen Union für Interoperabilität und Sicherheit (ERADIS) veröffentlicht.

Anerkannte UBS werden durch das EBA regelmäßig überwacht.

Um als UBS anerkannt zu werden, müssen Sie

  • Ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • über die im europäischen Recht festgelegte Anzahl von Mitarbeitenden mit Fachkenntnis und ausreichender einschlägiger Erfahrung verfügen.
  • über die maßgeblichen Beschreibungen von Verfahren verfügen, nach denen die Bewertung durchgeführt wird, um die Transparenz und die Möglichkeit der Anwendung dieser Verfahren sicherzustellen.
  • über angemessene Grundsätze und geeignete Verfahren verfügen, bei denen zwischen den Aufgaben, die Sie als Unabhängige Bewertungsstelle wahrnehmen, und anderen Tätigkeiten unterschieden wird.
  • über geeignete Verfahren zur Durchführung Ihrer Tätigkeiten verfügen. Die Verfahren berücksichtigen
    • die Größe Ihres Unternehmens,
    • die Branche, in der Sie tätig sind,
    • Ihre Unternehmensstruktur sowie
    • den Grad der Komplexität der jeweiligen Produkttechnologie
  • über die erforderlichen Mittel verfügen, um die technischen und administrativen Aufgaben in angemessener Weise zu erledigen, die mit der Bewertung verbunden sind. Zusätzlich müssen Sie Zugang zu allen benötigten Ausrüstungen oder Einrichtungen haben.
  • eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden haben, die eine Mindestversicherungssumme in Höhe von 2,5 Millionen EUR für jeden Versicherungsfall sowie mindestens eine 2-fache Deckung für das gesamte Jahr aufweist.
  • unparteilich sein, das bedeutet
    • Sie dürfen mit der Organisation oder der Herstellerin beziehungsweise dem Hersteller des Produkts, das Sie bewerten, in keinerlei Verbindung stehen,
    • wenn Sie und die Organisation beziehungsweise die Herstellerin oder der Hersteller, dem gleichen Wirtschafts- oder Fachverband angehören:
      • es dürfen keinerlei Interessenskonflikte bestehen,
    • für UBS gelten die Anforderungen an die Unabhängigkeit nach der DIN EN ISO/IEC 17020 Kapitel 4.1 und Anhang A.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • eine Beschreibung
      • Ihrer Tätigkeiten im Rahmen der Bewertung,
      • Ihrer Verfahren im Rahmen der Bewertungsverfahren und
      • der strukturellen Bereiche (Infrastruktur, Energieversorgung, Zugsteuerung / Zugsicherung und Signalgebung (ZSS), Eisenbahnfahrzeuge, Betrieb, Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen), die Sie abdecken
    • ausgefülltes Formular "F10b" Checkliste nach DIN EN ISO/IEC 17020
    • Je nach Tätigkeitsfeld, für das Sie sich anerkennen lassen wollen, zusätzlich zum Antragsformular F09c:
      • Formular "F09c1" – Fachkompetenz Eisenbahnfahrzeuge
      • Formular "F09c2" – Fachkompetenz Infrastruktur
      • Formular "F09c3" – Fachkompetenz Energie
      • Formular "F09c4" – Fachkompetenz ZZS
      • Formular "F09c5" – Fachkompetenz Betrieb
      • Formular "F09c6" – Instandhaltung Eisenbahnfahrzeuge (ECM)
    • gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17020
    • gegebenenfalls aktuelle Urkunde der Zertifizierung nach ISO 9001
    • gegebenenfalls Bestätigung der Bestellung zum Eisenbahnbetriebsleiter beziehungsweise zur Eisenbahnbetriebsleiterin (EBL) nach EBV
      • außerdem: Unterlagen zu relevanten Fortbildungen in den zurückliegenden Jahren (mindestens 3 Jahre)
    • gegebenenfalls aktuelle Urkunde der ECM-Zertifizierung nach VO (EU) 445/2011 oder VO (EU) 2019/779
    • gegebenenfalls Nachweise als EBA-anerkannte sachverständige Person
    • gegebenenfalls aktuelle Zertifizierungsurkunde der CSM-SMS nach VO (EU) 2018/7622
    • gegebenenfalls Nachweis der Sicherheitsgenehmigung (SiGe)
    • sonstige Kompetenznachweise 

Sie können die Anerkennung als Unabhängige Bewertungsstelle (UBS) online beantragen. Vor der Antragstellung können Sie bei Bedarf ein kostenfreies Informationsgespräch mit dem EBA vereinbaren.

Wenn Sie die Anerkennung als UBS beantragen wollen, sind folgende Schritte notwendig:

  • Laden Sie die Antragsformulare F09c, F09cx und F10b auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes herunter und füllen diese vollständig aus.
  • Rufen Sie das e-Service-Portal des EBA auf.
  • Loggen Sie sich mit Ihren Nutzerdaten ein.
    • Sollten Sie noch kein Nutzerkonto für das e-Service-Portal haben, müssen Sie sich einmalig registrieren.
  • Wählen Sie das Verfahren und die Art der Stelle aus.
  • Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden den Antrag ab.
    • Unterstützte Dateiformate: PDF, DOCX, DOC, XLSX, XLS, maximal 30 Megabyte pro Datei.
  • Sie erhalten eine automatisierte Eingangsbestätigung per E-Mail, wenn der Antrag eingegangen ist.
  • Gegebenenfalls erhalten Sie eine Nachforderung von noch vorzulegenden Unterlagen per E-Mail.
  • Das EBA bestätigt Ihnen die Vollständigkeit und Prüfbarkeit Ihres Antrags auf Anerkennung und stellt ein Begutachtungsteam zusammen.
  • Nach Abschluss der inhaltlichen Prüfung erhalten Sie einen Begutachtungsfragenkatalog zur Beantwortung.
  • Reichen Sie den beantworteten Begutachtungsfragenkatalog als Nachreichung über den e-Service ein.
  • Das EBA prüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen inhaltlich.
  • Bei nicht ausreichendem Ergebnis der Prüfung führt das EBA mit Ihnen eine Vor-Ort-Begutachtung durch.
  • Nach Abschluss der Begutachtung legt das Begutachtungsteam dem Anerkennungsausschuss einen Begutachtungsbericht vor und unterbreitet einen Vorschlag in Bezug auf die Anerkennung.
  • Die Anerkennungsstelle beim EBA entscheidet über die Anerkennung. Wird die Anerkennung erteilt, übersendet Ihnen das EBA den Entwurf der Anerkennungsurkunde einschließlich der Anlage mit der Bitte, innerhalb von 2 Wochen eine Stellungnahme zu dieser abzugeben.
  • Geben Sie keine Stellungnahme ab oder wurde die Anerkennungsurkunde zwischen dem EBA und Ihnen infolge der Stellungnahme abgestimmt, finalisiert das EBA den Anerkennungsbescheid sowie die Urkunde und schickt Ihnen beides zusammen mit dem Begutachtungsbericht postalisch zu.
  • Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid, der ebenfalls postalisch an Sie verschickt wird. Bezahlen Sie die Gebühren.

Die Gebühren, die Sie zahlen müssen, bemessen sich nach dem Zeitaufwand der Bearbeitung Ihres Antrags:

  • Stundensatz: 120,00 EUR
  • für jede angefangene Viertelstunde: 30,00 EUR

Die Anerkennung gilt für maximal 5 Jahre und kann um weitere 5 Jahre verlängert werden.

6 bis 24 Monate

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

  • Widerspruch.
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage.

Stand: 03.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Digitales und Verkehr