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Wenn Ihr Unternehmen im Eisenbahnsektor tätig ist und als sogenannte Konformitätsbewertungsstelle arbeiten möchte, benötigt es eine entsprechende Anerkennung als Benannte Stelle (BS) durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Übersichtsseite mit allen erforderlichen Formularen, die für die Anerkennung von Benannten Stellen (BS) und Bestimmten Stellen (BSt) beim e-Service-Portal des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) hochgeladen werden müssen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Sie wollen als Konformitätsbewertungsstelle im Eisenbahnsektor tätig werden? Dann müssen Sie sich vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Benannte Stelle (BS) anerkennen lassen.
Benannte Stellen (BS) prüfen Technische Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) und können innerhalb der Europäischen Union (EU) tätig sein. Bestimmte Stellen (BSt) prüfen hingegen nach den notifizierten nationalen technischen (NNTV) Vorschriften in Deutschland.
In Ihrem Antrag können Sie sich auch auf eine Auswahl der unten genannten Tätigkeits- und Fachgebiete beschränken.
Benannte Stelle (BS)
Benannte Stellen (BS) sind Konformitätsbewertungsstellen, die der Staat benennt. Diese Stellen prüfen die Einhaltung der europäischen Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) und erteilen EG-Prüfbescheinigungen (EG = Europäische Gemeinschaft).
BS prüfen zum Beispiel auf Antrag Produkte und Prozesse darauf, ob die rechtlichen Anforderungen an die Interoperabilität und die Gebrauchstauglichkeit erfüllt werden. Interoperabilität bedeutet, dass sämtliche Komponenten eines Eisenbahnsystems so ausgestaltet sind, dass der sichere und durchgehende Zugverkehr in Deutschland und in Europa gewährleistet ist.
Zu den Aufgabenbereichen einer Konformitätsbewertung gehören unter anderem die Prüfung, Inspektion, Bewertung und Zertifizierungsentscheidung. Die Prüfungen betreffen unter anderem Bauteile und Bauteilgruppen, von denen die Interoperabilität des Eisenbahnsystems abhängt und die zum Beispiel in den folgenden Bereichen nötig sind:
Anerkennung als BS
Die Anerkennung als BS gilt maximal 5 Jahre. Sie können diese um weitere 5 Jahre verlängern. Das EBA meldet diese an die Europäische Kommission zur Veröffentlichung in der New Approach Notified and Designated Organisations (NANDO) ‐ Datenbank als Grundlage für das EU-weite Tätigwerden der BS. Zudem wird die Anerkennung auf der Internetseite des EBA veröffentlicht.
Das EBA überwacht anerkannte BS regelmäßig.
Um als BS anerkannt zu werden, müssen Sie
Sie können die Anerkennung als Benannte Stelle (BS) online beantragen. Vor der Antragstellung können Sie bei Bedarf ein kostenfreies Informationsgespräch mit dem EBA vereinbaren.
Wenn Sie die Anerkennung als BS beantragen wollen, sind folgende Schritte notwendig:
Die Gebühren, die Sie zahlen müssen, bemessen sich nach dem Zeitaufwand der Bearbeitung Ihres Antrags:
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Wenn Ihr Unternehmen im Eisenbahnsektor tätig ist und als sogenannte Unabhängige Bewertungsstelle (UBS) arbeiten möchte, benötigt es eine entsprechende Anerkennung durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
Wenn Ihr Unternehmen im Eisenbahnsektor tätig ist und als sogenannte Konformitätsbewertungsstelle arbeiten möchte, benötigt es eine entsprechende Anerkennung als Bestimmte Stelle (BSt) durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
Wenn Ihr Unternehmen im Eisenbahnsektor tätig ist und als sogenannte ECM-Zertifizierungsstelle (ECMZ) arbeiten möchte, benötigt es eine entsprechende Anerkennung durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).