Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Kreisfreie Gemeinden oder Landkreise können auswärtigen Berufsschülerinnen und Berufsschülern während ihrer Blockschulphasen an der Berufsschule eine Unterbringung gewähren.
Eine Unterkunft während der Berufsschulzeit kann nur erhalten,
Der Antrag ist von dem volljährigen Berufsschüler/der volljährigen Berufsschülerin oder deren Erziehungsberechtigten bei Minderjährigkeit bei der zuständigen Stelle (z. B. Schulverwaltungsamt oder Berufsschule) zu stellen und zu unterschreiben.
Berufsschüler*innen müssen den Antrag im Schulverwaltungsamt der Stadt Erlangen einreichen.
Anträge sind rechtzeitig vor Schulbeginn (bis zum 20. Juli) zu stellen.
Zusätzlich zum Antrag sind die "Informationen zur Unterbringung und die Hausordnung des Appartementhauses" vom volljährigen Berufsschüler/in bzw. den Erziehungsberechtigten zur Kenntnis zu nehmen und die Belehrung auf der Seite 3 zu unterschreiben. Die unterschriebene Belehrung ist Bestandteil des Antrags und muss im Schulverwaltungsamt der Stadt Erlangen eingereicht werden.