Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie als verpflichtete Person Anhaltspunkte für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung online melden wollen, müssen Sie sich im Webportal der Financial Intelligence Unit (FIU) registrieren.
Für Verpflichtete ohne Geldwäschebeauftragten
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Als Angehörige oder Angehöriger bestimmter Personengruppen im Finanz- und Nichtfinanzsektor sind Sie verpflichtet, eine elektronische Meldung bei der Financial Intelligence Unit (FIU) der Generalzolldirektion (GZD) abzugeben, wenn Sie einen Verdacht auf Geldwäsche haben. Dazu gehören beispielsweise:
Für die Abgabe der Meldung müssen Sie sich vorher beim Webportal goAML (AML: Anti Money Laundering) registrieren.
Alle Verpflichteten im Sinne des Geldwäschegesetzes (GWG) müssen sich spätestens seit dem 01. Januar 2024 bei der FIU registrieren.
Sie haben einen Verdacht auf Geldwäsche und gehören zu einer der folgenden Personengruppen:
Identifizierung durch Personalausweis- oder Reisepasskopie:
Wichtig ist, dass die Angaben über
Die Angabe der Privatanschrift wird nicht gefordert.
Identifizierung durch alternative Dokumente:
Juristische Person beziehungsweise Personengesellschaft:
Natürliche Person:
Sonstige Registrierungsdokumente:
Verpflichtete mit Geldwäschebeauftragten:
Verpflichtete ohne Geldwäschebeauftragten:
Bevor Sie eine Verdachtsmeldung abgeben können, müssen Sie sich einmalig im Webportal goAML registrieren. Gehen Sie dafür wie folgt vor:
Jetzt können Sie sich im Webportal goAML anmelden und eine Verdachtsmeldung abgeben.
Die Registrierung ist kostenlos. Sie müssen eventuell mit Kosten für die Beschaffung der Verifizierungsdokumente rechnen.
Sie müssen sich registrieren, bevor Sie eine Verdachtsmeldung abgeben.
Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Finance Intelligence Unit, kurz FIU) gibt dem Verpflichteten in angemessener Zeit Rückmeldung zur Relevanz seiner Meldung.
Als Verpflichtete oder Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen Sie Fälle melden, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten.
Wenn die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) eine Auskunft bei Ihnen anfordert, müssen Sie diese Auskunft grundsätzlich erteilen.