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Als unabhängiger Verlag mit außergewöhnlichem verlegerischem Profil können Sie sich für den Deutschen Verlagspreis bewerben.
Mit der Auszeichnung von Buchverlagen durch den Deutschen Verlagspreis soll der Erhalt der Buchkultur in Deutschland gefördert werden.
Als unabhängiger Verlag können Sie mit dem Deutschen Verlagspreis ausgezeichnet werden, wenn Sie sich durch:
Bei einer Auszeichnung können Sie neben dem Gütesiegel auch eine Prämie von bis zu 60.000 EUR bekommen. Die Höhe der Prämie hängt von der Bewertung Ihrer Leistung durch die Jury sowie Ihrem durchschnittlichen Umsatz in den letzten 3 Jahren ab:
Ihre Bewerbung reichen Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein.
Sie haben keinen Anspruch auf eine Auszeichnung.
Sie können sich bewerben, wenn Ihr Verlag:
Nicht bewerben können Sie sich als:
Sie müssen sich für die Teilnahme am Deutschen Verlagspreis online auf der Internetseite des Deutschen Verlagspreises bewerben.
Wenn Sie das Geld verwenden, sollten Sie darauf achten, es nur für Ausgaben im Sinne Ihrer Selbstverpflichtungserklärung zu nutzen und eigenverantwortlich zu versteuern.
Sie haben keinen Anspruch auf Rücksendung der von Ihnen eingereichten Bewerbungsunterlagen. Wenn Sie freiwillig Buchexemplare zur Ansicht eingereicht haben, werden diese nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens einer gemeinnützigen Einrichtung gespendet.
Sie können der Spende innerhalb von vier Wochen nach Ablauf der Online-Bewerbungsfrist per E-Mail widersprechen.
Hinweis: Sie können sich auch nach der Antragstellung jederzeit in Ihr Benutzerkonto einloggen.
So können Sie zum Beispiel die Daten Ihres letzten Antrags einsehen, wenn Sie sich im nächsten Jahr erneut bewerben möchten.
Es fallen keine Kosten an.
Der Verlagspreis wird jährlich verliehen. Voraussetzung dafür ist, dass die entsprechenden Haushaltsmittel verfügbar sind. Die aktuellen Bewerbungsfristen können Sie der Internetseite des Deutschen Verlagspreises unter Termine entnehmen.
Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Ihr Drehbuch wurde von einer hierfür berechtigten Institution für den Deutschen Drehbuchpreis vorgeschlagen? Dann können Sie Ihr Drehbuch unter bestimmten Voraussetzungen einreichen.
Wenn Sie vorschlagsberechtigt sind, können Sie einmal pro Jahr einen Kurzfilm für den Deutschen Kurzfilmpreis vorschlagen.