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An Gewässern, die nicht allgemein zur Schiffahrt zugeglassen sind, darf die Schiffahrt nur mit Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde ausgeübt werden. Kleine Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb, die nicht länger als 9,20 Meter sind sowie Ruderboote sind genehmigungsfrei.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Karolinenstraße 17
95028 Hof
Postfach 1665
95015 Hof