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Wasserfahrzeug auf Binnengewässer (ohne Bodensee); Beantragung der Genehmigung

An Gewässern, die nicht allgemein zur Schiffahrt zugeglassen sind, darf die Schiffahrt nur mit Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde ausgeübt werden. Kleine Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb, die nicht länger als 9,20 Meter sind sowie Ruderboote sind genehmigungsfrei.

Stadt Hof

Sachgebiet Baurecht und Bauordnung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 11:45 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 11:45 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 11:45 Uhr
Do
08:00 Uhr - 11:45 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 11:45 Uhr
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95028 Hof

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