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An Gewässern, die nicht allgemein zur Schiffahrt zugeglassen sind, darf die Schiffahrt nur mit Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde ausgeübt werden. Kleine Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb, die nicht länger als 9,20 Meter sind sowie Ruderboote sind genehmigungsfrei.
und
13:30 Uhr - 15:30 Uhrund
13:30 Uhr - 15:30 Uhrund
13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Güterstr. 18
96317 Kronach
Güterstraße 18
96317 Kronach