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An Gewässern, die nicht allgemein zur Schiffahrt zugeglassen sind, darf die Schiffahrt nur mit Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde ausgeübt werden. Kleine Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb, die nicht länger als 9,20 Meter sind sowie Ruderboote sind genehmigungsfrei.
und
14:00 Uhr - 17:00 UhrDie Zulassungsstellen Alzenau und Mainaschaff, sowie der Kreisrecyclinghof haben abweichende Öffnungszeiten. Termine können auch außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden. Ohne Termine kann es zu Wartezeiten kommen. Eine Terminvereinbarung ist daher sinnvoll. In einigen Bereichen können Sie hierfür auch gerne die Online-Terminvereinbarung nutzen.
Bayernstraße 18
63739 Aschaffenburg
63736 Aschaffenburg