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An Gewässern, die nicht allgemein zur Schiffahrt zugeglassen sind, darf die Schiffahrt nur mit Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde ausgeübt werden. Kleine Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb, die nicht länger als 9,20 Meter sind sowie Ruderboote sind genehmigungsfrei.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Schrammstr. 1
97421 Schweinfurt
Postfach 1450
97404 Schweinfurt