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Wasserfahrzeug auf Binnengewässer (ohne Bodensee); Beantragung der Genehmigung

An Gewässern, die nicht allgemein zur Schiffahrt zugeglassen sind, darf die Schiffahrt nur mit Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde ausgeübt werden. Kleine Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb, die nicht länger als 9,20 Meter sind sowie Ruderboote sind genehmigungsfrei.

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Wasser und Boden - Sachgebiet 31

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Di
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Vorsprache telefonisch oder per E-Mail einen Termin.

Für Anliegen in der Kfz-Zulassung / Führerscheinstelle steht ihnen unsere Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.

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83646 Bad Tölz

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