Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie aus einem Drittland in die Europäische Union umziehen, können Sie Hausrat und anderes Umzugsgut in der Regel zollfrei einführen. Sie müssen das jedoch beim Zoll anmelden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Bei einem Umzug aus einem Land außerhalb der Europäischen Union (Drittland) in einen europäischen Mitgliedstaat können Sie Waren, die zu Ihrem Haushalt gehören, unter bestimmten Voraussetzungen zollfrei einführen. Solches Umzugsgut wird auch als Übersiedlungsgut bezeichnet.
Als Übersiedlungsgut gelten
Nicht als Übersiedlungsgut gelten
Bei der Einfuhr müssen Sie zudem beachten, ob in Deutschland Genehmigungspflichten oder Verbote bestehen, zum Beispiel bei Waffen und Munition oder artengeschützten Tieren.
Erforderlich ist ein Nachweis, dass Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz in die Europäische Union verlagert haben. Der Nachweis kann erbracht werden zum Beispiel durch
gegebenenfalls weitere Unterlagen wie
bei Fahrzeugen und Flugzeugen:
bei Waffen:
Die Zollanmeldung müssen Sie schriftlich einreichen:
Die Zollanmeldung können Sie kostenlos vornehmen.
Wenn Sie Übersiedlungsgut bereits vor Ihrem Umzug einführen, müssen Sie eine Sicherheit leisten.