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Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Finance Intelligence Unit, kurz FIU) gibt dem Verpflichteten in angemessener Zeit Rückmeldung zur Relevanz seiner Meldung.
Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen sammelt und prüft Meldungen über verdächtige Finanztransaktionen. Oft wird die englische Bezeichnung der Zentralstelle sowie die entsprechende Abkürzung genutzt: Financial Intelligence Unit (FIU). Ihr Ziel ist, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, aufzuspüren und zu verfolgen.
Als Verpflichtete oder Verpflichteter müssen Sie der FIU unter bestimmten Voraussetzungen verdächtige Geldbewegungen melden. Wenn Sie solche Verdachtsmeldungen abgegeben haben, erhalten Sie von der FIU in angemessener Zeit eine Rückmeldung zur Relevanz Ihrer Verdachtsmeldungen.
Sofern Sie durch diese Rückmeldung Kenntnis von personenbezogene Daten erlangen, dürfen diese Daten ausschließlich genutzt werden für die Verbesserung
Sie müssen diese personenbezogenen Daten löschen
Sie haben bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) Verdachtsmeldungen abgegeben.
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Rückmeldeberichte werden grundsätzlich im auf das Berichtsjahr folgenden Jahr erstellt und versandt.
Als Verpflichtete oder Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen Sie Fälle melden, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten.
Wenn die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) eine Auskunft bei Ihnen anfordert, müssen Sie diese Auskunft grundsätzlich erteilen.
Wenn Sie als verpflichtete Person Anhaltspunkte für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung online melden wollen, müssen Sie sich im Webportal der Financial Intelligence Unit (FIU) registrieren.