Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
In diese Bauakte können Beteiligte des bauaufsichtlichen Verfahrens Einsicht nehmen. Dies sind insbesondere die Bauherren. Aber auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Nachbargrundstücken können Beteiligte sein. Die Einsicht umfasst insbesondere erteilte Genehmigungen und Baupläne bestehender Gebäude. Sie kann auch von Bevollmächtigten wahrgenommen werden.
Die Akteneinsicht erfolgt entweder in den Räumen der Behörde oder durch Übersendung einer Kopie.
Das Stadtarchiv verwaltet die Bauunterlagen, die bei der städtischen Bauaufsicht entstanden sind. Das betrifft alle Anwesen in Erlangen und eingemeindeten Vororte. In den Akten befinden sich die abgeschlossenen Bauvorgänge (Bauanträgen, Genehmigungen, Plänen, statischen Berechnungen, Entwässerungsplänen etc.). Diese sind beim Bauaufsichtsamt als Teil der Stadtverwaltung Erlangen, im Zuge von Baugenehmigungsverfahren angefallen.
Die Bauakten umfassen i.d.R. einen Zeitraum ab 1837 bis zum letzten Bauvorgang. Bei eingemeindeten Orten variiert die Aktenlaufzeit und beginnt meist kurz vor der jeweiligen Eingemeindung.
Für noch nicht abgeschlossene Bauvorgänge oder Fachfragen zum Baurecht ist das Stadtarchiv nicht zuständig. Falls Sie hierzu Fragen haben oder es sich um eine laufende Rechtsstreitigkeit handelt, wenden Sie sich bitte direkt an das Bauaufsichtsamt.
Zu Anwesen in folgenden Orten können Sie Bauunterlagen bei uns finden:
Unterlagen von Ortschaften außerhalb von Erlangen (zum Beispiel im Landkreis Erlangen Höchstadt) werden nicht von uns verwahrt. Fragen Sie hier bitte bei der Gemeinde an, in der das Anwesen liegt.
Ein rechtliches Interesse liegt beim Bauherrn regelmäßig vor. Auch Nachbarn haben regelmäßig einen Anspruch auf Akteneinsicht. Dieser entfällt allerdings dann, wenn ein Nachbar seine Zustimmung zu einem Bauvorhaben erteilt hat.
Nach Abschluss eines Baugenehmigungsverfahrens besteht kein Anspruch mehr auf Akteneinsicht. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt, Große Kreisstadt, Delegationsgemeinde) kann bei berechtigtem Interesse aber Akteneinsicht gewähren. Ein solches berechtigtes Interesse kann beispielsweise vorliegen bei einem potentiellen Käufer eines Grundstücks, der sich über die Baugenehmigungssituation informieren will.
Einsicht in die Bauakten kann nicht jeder, sondern nur der Eigentümer bzw. die Eigentümerin oder eine bevollmächtigte Person nehmen. Ein Anspruch auf Akteneinsicht besteht nur, wenn die Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung von rechtlichen Interessen erforderlich ist. Demzufolge werden Aktenteile, an deren Einsicht kein rechtliches Interesse besteht, nicht vorgelegt.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin Ihren Personalausweis und einen Nachweis, dass Sie die Akte einsehen dürfen, mit – eine sogenannte Legitimation.
Wenn Sie Eigentümer*in des Anwesens sind, reicht ein aktueller Eigentumsnachweis. Dieser darf nicht älter als zwei Jahre sein. Als Eigentumsnachweis zählen:
Wenn Sie die Akte im Auftrag der aktuellen Eigentümerin/des Eigentümers einsehen möchten, brauchen Sie neben dem oben genannten Eigentumsnachweis, eine unterschriebene Vollmacht. Bei mehreren Eigentümer*innen muss nur ein*e Eigentümer*in die Vollmacht unterschreiben. Wenn inhaltlich nicht anders geregelt, ist eine Vollmacht ein halbes Jahr gültig.
Vorlage Vollmacht:
Einsicht in die Akte im Bauordnungsamt erhalten Sie dann gegen Vorlage des Personalausweises und eines Eigentumsnachweises sowie gegebenenfalls einer Vollmacht des Eigentümers. Sie erfolgt bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt, Große Kreisstadt, Delegationsgemeinde) und dort normalerweise in den Amtsräumen der Behörde. Möglich ist aber auch das Übersenden einer Kopie der Bauakte.
Bitte füllen Sie das Formular "Antrag auf Bauakteneinsicht" (siehe Online-Verfahren) aus. Sie können sich alle Baugenehmigungsbescheide und Pläne vorlegen lassen. Wenn Sie zusätzlich z.B. Entwässerungsunterlagen oder Statik einsehen möchten, listen Sie es im Formular gesondert auf.
Sobald die Unterlagen zur Einsicht bereit liegen, melden wir uns bei Ihnen und Sie vereinbaren einen Termin im Lesesaal. Zwischen Anfrage und Termin können bis zu drei Wochen vergehen.
Im Lesesaal werden Ihnen dann die bestellten Bauaktenunterlagen vorgelegt. Wichtige Unterlagen können Sie markieren und mit einem Reproduktionsauftrag bestellen. Ebenfalls ist das Abfotografieren gestattet (bei Bevollmächtigten Vollmacht beachten!). Die Akte liegt dann nach Absprache noch zwei Wochen für eine erneute Einsicht bereit.
Sie können Scans oder Kopien bestellen. Scans können in allen Formaten durch das Stadtarchiv angefertigt werden. Kopien können bis DIN A3 erstellt werden. Großaufträge werden durch eine externe Stelle bearbeitet.
Die Reproduktionen werden nicht gleich vor Ort angefertigt. Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Umfang des Auftrags in der Regel ein paar Tage bis vier Wochen.
Wenn Sie weitere Fragen haben oder mehr Informationen benötigen helfen wir Ihnen gern weiter.
Per Telefon:
+ (49) 09131 / 86 - 2219 - Lesesaal
+ (49) 09131 / 86 - 2886 - Bauaktenverwaltung
Per Mail:
Für Ablichtungen fallen zusätzliche Gebühren an.
Die Gebühr für die Bauakteneinsicht beträgt 15,00 Euro pro Adresse bzw. Akteneinheit.
Kosten Scans/Kopien siehe: Stadtarchiv - Gebührensatzung
Wird in der Vollmacht die Anfertigung von Reproduktionen nicht ausdrücklich gestattet, können die Bauunterlagen nur zur reinen Einsicht vorgelegt werden.