Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
In Bayern können Sie rund um die Uhr über die europaweit einheitliche Notrufnummer 112 Hilfe durch Feuerwehr und Rettungsdienst anfordern. Der Notruf 112 verbindet Sie mit der örtlichen Integrierten Leitstelle – aus allen Telefonnetzen vorwahl- und gebührenfrei.
Dank der Integrierten Leitstellen in Bayern ist die Notrufnummer 112 in Bayern auch per Fax erreichbar. So können auch Personen, die nicht sprechen oder hören können, schnell Hilfe holen. Auch beim Fax-Notruf müssen Sie keine Vorwahl eingeben.
Das Formular "Notfall-Telefax" finden Sie im Bereich "Formulare".
Die fünf "W"
Bei der Anforderung von Feuerwehr und Rettungsdienst benötigt die Integrierte Leitstelle vom Anrufer Informationen zu den fünf "W", um geeignete Einsatzkräfte in ausreichender Anzahl alarmieren zu können:
Leisten Sie zudem "Erste Hilfe", soweit Sie sich nicht selbst in Gefahr bringen!
Helfen Sie den Einsatzkräften beim Auffinden des Ereignisortes!
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Benötigen Sie außerhalb der regulären Sprechstunden Ihres Hausarztes ärztliche Hilfe bei nicht lebensbedrohlichen gesundheitlichen Problemen, die den Einsatz des Rettungsdienstes nicht notwendig erscheinen lassen, hilft der Ärztliche Bereitschaftsdienst bei der Vermittlung eines Arztes. Der Ärztliche Bereitschaftsdienst ist bayernweit über die Rufnummer 116 117 erreichbar - aus allen Telefonnetzen vorwahl- und gebührenfrei. Weitere Informationen zum Ärztlichen Bereitschaftsdienst finden Sie unter "Weiterführende Links".
Die Notrufnummer 112 ist aus allen Telefonnetzen gebührenfrei erreichbar.
Die Einrichtungen des Rettungsdienstes in Bayern werden weit überwiegend aus dem Beitragsaufkommen der gesetzlich Krankenversicherten finanziert. Behandlung und Transport durch Rettungsdienst und Notarzt sind kostenpflichtig und werden in der Regel von der Krankenversicherung bezahlt.
Der Rettungsdienst umfasst Notfallrettung, arztbegleiteten Patiententransport, Krankentransport, Patientenrückholung, Berg- und Höhlenrettung sowie Wasserrettung.