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Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Für Sie zuständig

Markt Zell im Fichtelgebirge - Geschäftsleitung

Markt Zell im Fichtelgebirge

Hausanschrift

Bahnhofstr. 10
95239 Zell im Fichtelgebirge

Postanschrift

Bahnhofstr. 10

95239 Zell im Fichtelgebirge

Telefon

+49 9257 942-20

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales