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Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Marktstraße 24
97645 Ostheim v.d.Rhön
Postfach 1260
97642 Ostheim v.d.Rhön
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Postfach 1260
97642 Ostheim v.d.Rhön
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.