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Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Weitnau

Verwaltungsgemeinschaft Weitnau

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Hauchenbergweg 6
87480 Weitnau

Postanschrift

Hauchenbergweg 6

87480 Weitnau

E-Mail

vg@weitnau.de

Telefon

+49 8375 9202-0

Webseite

www.weitnau.de

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales