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Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Für Sie zuständig

Diese Leistung wird in der Gemeinde nicht anfallen bzw. nicht angeboten!

Diese Leistung wird in der Gemeinde nicht anfallen bzw. nicht angeboten!

Hausanschrift

Köglweg 3
82024 Taufkirchen

Postanschrift

Postfach 1155

82018 Taufkirchen

Telefon

+49 89 666722-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales