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Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Für Sie zuständig

Stadt Pocking - Sonstiges

Stadt Pocking

Hausanschrift

Simbacher Str. 16
94060 Pocking

Postanschrift

Postfach 1320

94054 Pocking

Telefon

+49 8531 709-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Ergänzung: Stadt Pocking

Die genannte Leistung ist bei unserer Behörde nicht vorhanden!
Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales