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Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Verwaltungsgemeinschaft Scheinfeld

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Hausanschrift

Hauptstr. 3
91443 Scheinfeld

Postanschrift

Postfach 160
91439 Scheinfeld