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Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
und
13:00 Uhr - 18:00 Uhrund
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Hauptstraße 1
96181 Rauhenebrach
Hauptstraße 1
96181 Rauhenebrach