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Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Diese Leistung wird in der Gemeinde nicht anfallen bzw. nicht angeboten!

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Rathaus allgemein nur mit Termin

Bürgerservice (Einwohnermelde-/Pass-/Gewerbeamt)

Montag und Freitag auch ohne Termin 

von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag nur mit Termin 

von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr 

und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Mittwoch geschlossen

Sozialstelle
nur nach Vereinbarung

Hausanschrift

Köglweg 3
82024 Taufkirchen

Postanschrift

Postfach 1155
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