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Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
und
14:00 Uhr - 17:30 UhrRathaus allgemein nur mit Termin
Bürgerservice (Einwohnermelde-/Pass-/Gewerbeamt)
Montag und Freitag auch ohne Termin
von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag nur mit Termin
von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Sozialstelle
nur nach Vereinbarung
Köglweg 3
82024 Taufkirchen
Postfach 1155
82018 Taufkirchen