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Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Verwaltungsgemeinschaft Obing

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Mi
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

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83119 Obing

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Kienberger Str. 5
83119 Obing