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Asylbewerber; Ausländerrechtliche Betreuung in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften

Die ausländerrechtliche Betreuung von Asylbewerbern in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften gehört grundsätzlich zu den Aufgaben der Zentralen Ausländerbehörden.

Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 15 - Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Oberbayern

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 11:00 Uhr

Für eine persönliche Vorsprache müssen Sie sich einen Termin geben lassen.

Diesen erhalten Sie für die ZAB in München unter terminanfrage.zab.oberbayern@reg-ob.bayern.de

Eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich!

Hausanschrift

Hofmannstraße 51
81379 München

(Gebäude D)

Postanschrift

80534 München