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Asylbewerber; Ausländerrechtliche Betreuung in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften

Die ausländerrechtliche Betreuung von Asylbewerbern in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften gehört grundsätzlich zu den Aufgaben der Zentralen Ausländerbehörden.

Regierung der Oberpfalz

Zentrale Ausländerbehörde (ZAB)

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 11:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 11:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mi
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Do
08:00 Uhr - 11:00 Uhr

und

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Fr
08:00 Uhr - 11:00 Uhr
Ab dem 01.01.2023 sind persönliche Vorsprachen nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich! Das Team der ZAB steht Ihnen unabhängig davon per Mail (zab@reg-opf.bayern.de) oder per Telefon (0941/5680-3301) oder per Brief zur Verfügung.

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