Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die bayerischen Kommunen haben seit 01.01.2007 ein gesetzliches Wahlrecht, ob sie ihr Haushaltswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Doppik) oder der Kameralistik führen wollen.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Maximilian-Philipp-Str. 32
86842 Türkheim
Postfach 210
86839 Türkheim