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Haushaltsplan und Haushaltssatzung; Kommunen

Die bayerischen Kommunen haben seit 01.01.2007 ein gesetzliches Wahlrecht, ob sie ihr Haushaltswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Doppik) oder der Kameralistik führen wollen.

Landratsamt Bayreuth

Fachbereich 11 - Finanzen, Liegenschaften, Schulen, Zweckverbände

Öffnungszeiten

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