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Die bayerischen Kommunen haben seit 01.01.2007 ein gesetzliches Wahlrecht, ob sie ihr Haushaltswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Doppik) oder der Kameralistik führen wollen.
Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
82317 Starnberg