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Haushaltsplan und Haushaltssatzung; Kommunen

Die bayerischen Kommunen haben seit 01.01.2007 ein gesetzliches Wahlrecht, ob sie ihr Haushaltswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Doppik) oder der Kameralistik führen wollen.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber

Sachgebiet I/2 Kämmerei (Finanz-, Haushalts-, Liegenschafts-, Vermögens- und Steuerverwaltung)

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