Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die bayerischen Kommunen haben seit 01.01.2007 ein gesetzliches Wahlrecht, ob sie ihr Haushaltswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Doppik) oder der Kameralistik führen wollen.
und
13:30 Uhr - 16:00 UhrAktuell nur nach Terminvereinbarung
Herrenstr. 18
94469 Deggendorf
Postfach 1555
94455 Deggendorf