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Wenn Sie in Ihrem Kino Filme zeigen, müssen Sie Ihren Umsatz- und Besucherzahlen melden und ab einem bestimmten Umsatz eine Filmabgabe bezahlen.
Auf Grundlage des Filmförderungsgesetzes (FFG) müssen Kinobetreiber in der Regel eine Filmabgabe an die Filmförderungsanstalt (FFA) zahlen. Die Höhe der Filmabgabe der Kinobetreiber
Der Filmabgabeprozentsatz wird anhand der im Vorjahr erzielten Umsätze festgelegt. Dabei gelten folgende Regelungen:
Zur Berechnung der Filmabgabe müssen Sie jeden Monat
Ihres Kinos über das Online-Portal Filmabgabe an die Filmförderungsanstalt melden.
Für Filmvorführungen, die maximal 58 Minuten dauern, müssen Sie keine Filmabgabe zahlen. Diese dürfen auch nicht in den Meldungen enthalten sein.
Hinweise:
Wenn Sie Ihr Kino gerade erst eröffnet haben, wird der Abgabesatz vorläufig festgelegt. Am Jahresende wird eine Hochrechnung vorgenommen und der Abgabesatz endgültig festgelegt.
Bei einem neu eröffneten Saisonkino (zum Beispiel Open-Air, Autokino) wird keine Hochrechnung erstellt. Hier wird der gesamte Nettoumsatz genommen und wenn dieser höher als EUR 100.000 ist, müssen Sie für die Leinwand die Filmabgabe bezahlen.
Die Filmabgabe dient zur Finanzierung sämtlicher Maßnahmen der Filmförderungsanstalt (FFA).
Die Filmabgabe müssen zahlen:
Hinweis:
Verpflichtende sonstige Zahlungen wie zum Beispiel verpflichtende Spenden zählen auch als Eintritt und werden beim Nettoumsatz aus Eintrittskarten mitgerechnet.
Freikarten dürfen nicht mitgemeldet werden.
Bei der Anmeldung/Registrierung bei der Filmförderungsanstalt (FFA) müssen Sie einreichen:
Sie müssen Ihre Besucher- und Umsatzzahlen zur Berechnung der Filmabgabe online der Filmförderungsanstalt melden.
Wenn Sie ein Kino mit Leinwänden eröffnen oder betreiben (drinnen):
Wenn Sie ein Saisonkino, wie zum Beispiel ein Open-Air oder Autokino, eröffnen oder betreiben (draußen)
Meldung und Zahlung der Filmabgabe:
Wenn Sie als Fernsehveranstalter oder Programmvermarkter Kinofilme zeigen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Filmabgabe zahlen.
Wenn Sie in Ihr Kino investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen dafür eine Förderung beantragen.
Wenn Sie als Filmverleih einen künstlerisch anspruchsvollen Film in die Kinos bringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Bewerben Sie sich mit Ihrem Kino für den Kinoprogrammpreis.
Wenn Sie in die Modernisierung oder Verbesserung von Kinos oder in Kinoneubauten investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Wenn Sie in Werbezeiten für Ihren Kinofilm im Fernsehen und im Radio erhalten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Medialeistung beantragen.
Wenn Sie als Videoprogrammanbieter oder Video-on-Demand-Anbieter Kinofilme verwerten, müssen Sie Ihre monatlichen Nettoumsätze sowie unter Umständen Ihren Kinofilmanteil melden. Ab einem bestimmten Umsatz müssen Sie eine Filmabgabe zahlen.