Zweck
Die Förderung soll Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (FuE) auf dem Gebiet der Medizintechnik ermöglichen und die Umsetzung der Forschungsergebnisse in neue Produkte und Verfahren beschleunigen.
Die Ausrichtung der FuE-Vorhaben ist auf die Steigerung der Kompetenz und Effizienz im Gesundheitswesen in Bayern ausgelegt.
Gegenstand
Die Förderung umfasst insbesondere folgende Themenbereiche und Fragestellungen:
- Methoden der Bioinformatik einschließlich der Biosignalanalyse und -synthese,
- medizinische Bildgebung und Bildverarbeitung,
- intelligente, biomedizinische Sensorik bzw. Aktorik in Mikro- und Nanotechnik,
- Laserapplikationen und optische Systeme für Diagnose und Therapie,
- biomedizinische Mechatronik und Robotik,
- Medizintechnik für minimalinvasive Chirurgie und Interventionen,
- medizintechnische Konstruktionen und Instrumente,
- Biomaterialien, Tissue Engineering und Implantate,
- Organ- und Orthopädie-Prothetik,
- physikalische Methoden für Konservierungs- oder Selektionsverfahren,
- systemrelevante Software für Diagnose und Therapie,
- Telemedizin und eHealth,
- präventive Methoden für die Geriatrie und Gesundheitserhaltung.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie staatliche Hochschulen und Einrichtungen staatlicher Hochschulen in Bayern,
- sonstige Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern, die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Projekt beschriebenen Aufgaben die fachliche Qualifikation und ausreichend Kapazität zur Durchführung des Vorhabens besitzen.
Die Forschungs-, Entwicklungs- und Innovations- (FuEuI-) Vorhaben müssen in enger Zusammenarbeit von mehreren Unternehmen aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft bzw. von solchen Unternehmen und Forschungseinrichtungen durchgeführt werden. Dabei sollen mehrere Partner entlang der Wertschöpfungskette kooperieren. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt berücksichtigt.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können
- Personalkosten (Pauschalen),
- Kosten für Instrumente und Ausrüstung,
- Kosten für Auftragsforschung, technisches Wissen und für von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben genutzt werden,
- sonstige Betriebsausgaben (Material, Bedarfsmittel etc.), die unmittelbar durch die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit entstehen.
Art und Umfang
Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.
Die Beihilfeintensität beträgt
- bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten des Vorhabens oder der Durchführbarkeitsstudie im Fall der industriellen Forschung,
- bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten des Vorhabens oder der Durchführbarkeitsstudie im Fall der experimentellen Entwicklung.
Die Beihilfeintensität wird bei Verbundvorhaben für jeden einzelnen Begünstigten ermittelt; die Beihilfehöchstintensität für das Verbundvorhaben beträgt 50 Prozent. Zusätzlich können bei Erfülling der Voraussetzungen nach Art. 25 Abs. 6 Bst. b AGVO für gewerbliche Projektpartner bis zu 15 Prozentpunkte gewährt werden.
Falls unterschiedliche Projekttätigkeiten sowohl der industriellen Forschung als auch der experimentellen Entwicklung zuordenbar sind, wird der Fördersatz anteilig festgelegt.