Tierbestandsveränderungen wie Geburt, Zugang, Abgang, Tod, Schlachtung usw. müssen nach Viehverkehrsverordnung gemeldet sowie Tier-, Bestands- und Gesundheitsdaten angezeigt und gespeichert.
Die Herkunftssicherung, die Überwachung des Viehverkehrs im Rahmen der Viehverkehrsverordnung und die Rückverfolgbarkeit eines Rindes im Fall eines Tierseuchenausbruchs sind wichtige Ziele der Zentralen Datenbank (ZDB). Um diese zu erreichen, umfasst das Meldesystem
Die HIT-Datenbank ist im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Auftrag der Bundesländer eingerichtet worden. Das Programm ist unter der Internet-Adresse www.hi-tier.de aufzurufen.
In der HIT-Datenbank können Meldungen schnell und günstig durchgeführt, Korrekturen vorgenommen und Meldekettenfehler (Vorgänge) online bearbeitet werden. Darüber hinaus kann auf ein aktuell geführtes Bestandsregister mit Angabe der GVE-Werte und Gesundheitsinformationen sowie auf eine Geschlechts- und Altersstatistik zu einem Stichtag bzw. über einen Zeitraum zugegriffen und der Lebenslauf eines Tieres überprüft werden. Für die Abgabe von Meldungen ist es erforderlich, dass der Meldepflichtige bei der für seinen Betrieb zuständigen Stelle eine Registriernummer beantragen muss.
Die Nährstoffbilanz, auch Feld-Stall-Bilanz oder Nährstoffvergleich genannt, ist der Vergleich von Nährstoffzufuhr und Nährstoffabfuhr auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen eines Betriebs.